Der Begriff Programm (v. französ.: programme (=schriftliche Bekanntmachung; Tagesordnung), aus griech.: prógramma (= Vorgeschriebnes/Vorschrift) bezeichnet:
1) Die Gesamtheit der Veranstaltungen, Darbietungen eines Theaters, Kinos, des Rundfunks.
2) Den einem mehrteiligen oder komplexen Kunstwerk zugrundeliegende thematische oder szenische Zusammenhang, aufgrund dessen der Künstler dann einen Entwurf und schließlich das Werk schaffen kann; siehe auch Programm (Kunstwerk).
3) Den vorgesehenen Ablauf von Darbietungen, Fernsehprogramm.
4) Ein Blatt oder Heft, das über eine Darbietung (Theateraufführung) informiert
5) Den vorgesehenen Ablauf von Ereignissen in der Zeit und/oder anhand von Regeln die angewendet werden müssen, um ein geplantes Vorhaben durchzuführen, z. B. Computerprogramm, Waschprogramm, Raumfahrtprogramm.
6) Die Umsetzung dieses Ablaufs.